Teilnahmebedingungen

Mit meiner Anmeldung buche ich verbindlich einen Platz im entsprechenden Seminar.

  • Im Falle eines Rücktritts bis 28 Tage vor Seminarbeginn werden 10% der Seminargebühr als Stornogebühr fällig.
  • Im Falle eines Rücktritts bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr als Stornogebühr fällig.
  • Bei späterer Absage, bei Absage ab Beginn oder bei Unterbrechung oder Abbruch des Seminars werden vom Veranstalter die gesamten Seminarkosten, vom Seminarhaus die gesamten Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhoben.

Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung.

Mir ist bewusst, dass die Seminare kein Ersatz für therapeutische Behandlung sind. Ich verstehe die Anweisungen der Seminarleiter und ihrer Assistenten als Vorschläge, denen ich freiwillig folge. Ich übernehme während des Seminars die volle Verantwortung für mich und für mein Handeln.

Ich werde die Seminarleiter vor Beginn darüber informieren, wenn ich geistig, körperlich oder psychisch nicht voll belastbar bin oder mich in einem anfälligen Gesundheitszustand befinde. Wenn nötig, werde ich das Seminar unterbrechen oder abbrechen, insbesondere, wenn Dritte durch meinen Zustand Schaden nehmen könnten, besonders bei der Gefahr der Ansteckung. Für jedes Risiko, das ich eingehe, hafte ich allein.

Ich stimme zu, dass Teile von Seminaren auch von Dakini-Tantra Trainern oder Assistenten geleitet werden können. Meine Adresse und Telefonnummer dürfen auf Teilnehmerlisten angegeben werden, es sei denn, ich sperre meine Daten per Anruf im Dakini-Büro.

Hinweis zu COVID-19:

Solltest Du an COVID-19-typischen Krankheitssymptome leiden bitten wir Dich, aus Rücksicht auf die anderen Seminarteilnehmer/innen, nicht an dem Seminar teilzunehmen. Nach Rücksprache verzichten wir auf die Stornogebühren. Das gilt auch für Seminarteilnehmer/innen, denen aufgrund von COVID-19 die Anreise nicht möglich ist oder aufgrund der Anreise zum Seminarhaus nach Ihrer Beherbergung in Quarantäne müssen und deshalb nicht am Seminar teilnehmen können. Somit entfallen die Stornogebühren nur, wenn die Gründe der Teilnahmestornierung ausschließlich COVID-19 geschuldet sind und ein ärztlicher Nachweis über die COVID-19 Symptome des erkrankten Seminarteilnehmer/in erbracht werden kann. Eine Bearbeitungsgebühr zur Deckung der Verwaltungskosten kann jedoch trotzdem anfallen.